Der behördliche Datenschutzbeauftragte
Autor: greu 08.02.2018
Der behördliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) ist Ansprechpartner für Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrer bei Fragen, Anregungen und Beschwerden bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten, die in der Verantwortung der Schule liegen.
Nach dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG, § 10 Abs. 4 Satz 1 LDSG) hat ein bDSB an der Schule die Aufgabe, die Schule bei der Ausführung des LDSG sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz zu unterstützen.
Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere,
- auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Planung, Einführung und Anwendung von Verfahren, mit denen personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden, hinzuwirken,
- die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Bestimmungen dieses Gesetzes sowie den sonstigen Vorschriften über den Datenschutz und den besonderen Erfordernissen des Datenschutzes in ihrem Tätigkeitsbereich vertraut zu machen sowie
- das Verfahrensverzeichnis zu führen.
Kontakt: Frank Heckel, dsb[at]jvg-ehingen.de